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Beantragung von Fördermitteln

Eine Beantragung von Fördermitteln ist aufgrund der in der Stiftungssatzung enthaltenen Bestimmungen für steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften möglich.


Fördermittel können für folgende Zwecke beantragt werden:

- Bildung und Erziehung

- Jugend- und Altenhilfe

- Sport

- Kunst und Kultur

- Rettung aus Lebensgefahr sowie des Feuer- und Katastrophenschutz, sowie Unfallverhütung,

- Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

- Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

- Heimatkunde und Heimatpflege

- Natur- und Umweltschutz

- Wohlfahrtswesen


Hinweis:
Die Stiftung wurde erst Ende 2009 errichtet und verfügt daher zunächst "nur begrenzt" über Fördermöglichkeiten.

 

Um Fördermittel konkret zu beantragen sind einige Punkte zu beachten.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER