Eine Beantragung von Fördermitteln ist aufgrund der in der Stiftungssatzung enthaltenen Bestimmungen für steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften möglich.
Fördermittel können für folgende Zwecke beantragt werden:
- Bildung und Erziehung
- Jugend- und Altenhilfe
- Sport
- Kunst und Kultur
- Rettung aus Lebensgefahr sowie des Feuer- und Katastrophenschutz, sowie Unfallverhütung,
- Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
- Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
- Heimatkunde und Heimatpflege
- Natur- und Umweltschutz
- Wohlfahrtswesen
Hinweis:
Die Stiftung wurde erst Ende 2009 errichtet und verfügt daher zunächst "nur begrenzt" über Fördermöglichkeiten.
Um Fördermittel konkret zu beantragen sind einige Punkte zu beachten.
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